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Temporäre Fischereieinschränkung Schwechatbach, Nationalpark-Teil

Sehr geehrte Lizenznehmerin,

Sehr geehrter Lizenznehmer!

Wie Sie ja wissen, befindet sich der untere Teil des Revieres Schwechatbach im Nationalpark

Donau-Auen, wobei hierbei das rechte Ufer befisch bar und das linke davon ausgenommen ist.

Nun hat sich in diesem Bereich, konkret etwas oberhalb der Mündung an der dort Befindlichen

Abbruchkante der Flusskurve eine sehr seltene Vogelart, der Bienenfresser, zum Brüten angesiedelt.

etwa 100 m langen Bereich (siehe Bilder), in den Monaten Mai, Juni und Juli die Fischerei ebenso

rechtsufrig einzustellen, um eine mögliche Störungsintensität (auch) durch die Anwesenheit unserer

Fischerinnen und Fischer hintanzuhalten.

Aufgrund der Tatsache, dass der VÖAFV und der FV Schwechat 71 nicht nur die Fischerei im

Blickfeld hat, sondern den Erhalt gesamter, funktionierender Gewässer-Ökosysteme unterstützt,

haben wir uns entschlossen, der Bitte nachzukommen.

Wir informieren Sie hiermit, heuer bis noch spätestens 31. Juli diesen verhältnismäßig sehr

kleinen Abschnitt auch auf der rechten Uferseite zu meiden, und dort nicht zu fischen,

um den Bienenfressern eine ungestörte Brutzeit zu ermöglichen.

Eine entsprechende Regelung wird sich ab 2022 auch in der Fischereiordnung wiederfinden.

Mit der Bitte um Verständnis und Kenntnisnahme

Euer

Vorstand FV Schwechat 71

 

 

 

 

 

 

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